Ambulant Betreutes Wohnen

ABW Ostler unterstützt Sie durch sozialpsychiatrische Betreuung

Ambulant Betreutes Wohnen unterstützt in Bayern Personen mit einer seelischen Erkrankung, körperlichen und/oder geistigen Behinderung dabei, ein selbstbestimmtes Leben zu Hause mit der sozialen Teilhabe an der Gesellschaft zu führen. Dabei setzen wir auf die sozialpädagogische und sozialpsychiatrische Betreuung. Hier geht es hauptsächlich um die Bewältigung von psychischen Problemen und die Förderung der sozialen Integration. Dabei werden verschiedene Maßnahmen eingesetzt, um den Leistungsempfängern zu helfen, ihre Probleme zu bewältigen und eine positive Lebensperspektive zu entwickeln. Solche Maßnahmen sind u. a. psychosoziale Einzelgespräche, psychoedukative Beratungen im Umgang mit den Folgen der Erkrankung, Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit der Erkrankung und die Krisenintervention. Eines der wichtigsten Ziele ist die Hilfe zur Selbsthilfe, damit Betroffene auch in krisenhaften Situationen eigenständig Lösungswege finden.

Sozialpsychiatrische und sozialpädagogische Betreuung

Unsere empathischen Fachkräfte, die Ihnen stets auf Augenhöhe begegnen, unterstützen Sie im Rahmen der Krisenhilfe dabei, die individuellen Ressourcen und Fähigkeiten zu stärken, um dadurch positive Veränderungen anzustreben. Im Mittelpunkt der sozialpsychiatrischen Betreuung steht demnach die Förderung der Selbstbestimmung, der Eigenverantwortung, des Empowerments, der Selbsthilfe und der persönlichen Entwicklung – von der Anleitung und Übung allgemeiner Erledigungen im Alltag bis hin zum Erlernen unterschiedlicher Bewältigungsstrategien zur eigenständigen Krisenintervention.

Darüber hinaus geht Ambulant Betreutes Wohnen aber natürlich über sozialpsychiatrische Hilfen hinaus. Immer mit dem Hintergrund, dass die Leistungsempfänger so viel wie möglich eigenständig übernehmen sollen, assistieren wir auch bei Alltagsaufgaben. Dazu gehören zum Beispiel die folgenden Bereiche:

  • Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche
  • Haushaltsführung
  • Tagesstruktur aufbauen
  • Einkäufe/hauswirtschaftliche Versorgung
  • Freizeitgestaltung & Aufbau und Erhalt von sozialen Kontakten

Auch auf die Hilfe bei medizinischen Maßnahmen, etwa in Form der Begleitung notwendiger Behandlungen, können Sie zurückgreifen.

Wer kann Ambulant Betreutes Wohnen in Anspruch nehmen?

Wenn Sie Ambulant Betreutes Wohnen und die sozialpsychiatrische Betreuung unserer Fachkräfte in Ihrem gewohnten Umfeld wahrnehmen möchten, müssen Sie dafür das 21. Lebensjahr vollendet haben, eine wesentliche psychische Erkrankung oder geistige/körperliche Behinderung haben und in einer eigenen Wohnung oder einem eigenen Haus leben. Für Ambulant Betreutes Wohnen können die Kosten vom zuständigen Träger der Sozialhilfe (SGB Zwölftes Buch XII) übernommen werden, sofern Sie Anspruch darauf haben.

Gerne füllen wir sämtliche erforderlichen Dokumente und Anträge mit Ihnen gemeinsam aus. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!

Rufen Sie uns an!

ABW Ostler


Wir sind für Sie da:

Falkenstraße 17
87600 Kaufbeuren
08341 / 99626-26

Kontaktformular

Ambulant Betreutes Wohnen Ostler unterstützt Klienten u. a. in folgenden Landkreisen:

  • Landkreis Ostallgäu
  • Kaufbeuren
  • Marktoberdorf
  • Buchloe
  • Landkreis Unterallgäu
  • Mindelheim
  • Memmingen
  • Bad Wörishofen
  • Landkreis Augsburg
  • Königsbrunn
  • Schwabmünchen
  • Augsburg
  • Landkreis Oberallgäu
  • Kempten
  • Sonthofen
  • Sowie viele weitere…

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Ambulant Betreutes Wohnen unterstützt in Bayern Personen mit einer seelischen Erkrankung, körperlichen und/oder geistigen Behinderung dabei, ein selbstbestimmtes Leben zu Hause mit der sozialen Teilhabe an der Gesellschaft zu führen. Dabei setzen wir auf die sozialpädagogische und sozialpsychiatrische Betreuung. Hier geht es hauptsächlich um die Bewältigung von psychischen Problemen und die Förderung der sozialen Integration. Dabei werden verschiedene Maßnahmen eingesetzt, um den Leistungsempfängern zu helfen, ihre Probleme zu bewältigen und eine positive Lebensperspektive zu entwickeln. Solche Maßnahmen sind u. a. psychosoziale Einzelgespräche, psychoedukative Beratungen im Umgang mit den Folgen der Erkrankung, Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit der Erkrankung und die Krisenintervention. Eines der wichtigsten Ziele ist die Hilfe zur Selbsthilfe, damit Betroffene auch in krisenhaften Situationen eigenständig Lösungswege finden.

Sozialpsychiatrische und sozialpädagogische Betreuung

Unsere empathischen Fachkräfte, die Ihnen stets auf Augenhöhe begegnen, unterstützen Sie im Rahmen der Krisenhilfe dabei, die individuellen Ressourcen und Fähigkeiten zu stärken, um dadurch positive Veränderungen anzustreben. Im Mittelpunkt der sozialpsychiatrischen Betreuung steht demnach die Förderung der Selbstbestimmung, der Eigenverantwortung, des Empowerments, der Selbsthilfe und der persönlichen Entwicklung – von der Anleitung und Übung allgemeiner Erledigungen im Alltag bis hin zum Erlernen unterschiedlicher Bewältigungsstrategien zur eigenständigen Krisenintervention.

Darüber hinaus geht Ambulant Betreutes Wohnen aber natürlich über sozialpsychiatrische Hilfen hinaus. Immer mit dem Hintergrund, dass die Leistungsempfänger so viel wie möglich eigenständig übernehmen sollen, assistieren wir auch bei Alltagsaufgaben. Dazu gehören zum Beispiel die folgenden Bereiche:

  • Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche
  • Haushaltsführung
  • Tagesstruktur aufbauen
  • Einkäufe/hauswirtschaftliche Versorgung
  • Freizeitgestaltung & Aufbau und Erhalt von sozialen Kontakten

Auch auf die Hilfe bei medizinischen Maßnahmen, etwa in Form der Begleitung notwendiger Behandlungen, können Sie zurückgreifen.

Wer kann Ambulant Betreutes Wohnen in Anspruch nehmen?

Wenn Sie Ambulant Betreutes Wohnen und die sozialpsychiatrische Betreuung unserer Fachkräfte in Ihrem gewohnten Umfeld wahrnehmen möchten, müssen Sie dafür das 21. Lebensjahr vollendet haben, eine wesentliche psychische Erkrankung oder geistige/körperliche Behinderung haben und in einer eigenen Wohnung oder einem eigenen Haus leben. Für Ambulant Betreutes Wohnen können die Kosten vom zuständigen Träger der Sozialhilfe (SGB Zwölftes Buch XII) übernommen werden, sofern Sie Anspruch darauf haben.

Gerne füllen wir sämtliche erforderlichen Dokumente und Anträge mit Ihnen gemeinsam aus. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!